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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Salsonic Dance Company

(nachfolgend Tanzschule)

1. Geltungsbereich, allgemeine Teilnahmebedingungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Tanzschule, insbesondere auch für sämtliche zukünftige Vertragsabschlüsse. Mit Abschluss des gegenständlichen Vertrages verlieren sämtliche mündliche Nebenabsprachen ihre Wirksamkeit. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages sind nur schriftlich wirksam.

1.2. Die Tanzschule bietet Mitgliedschaften über 6 oder 12 Monate sowie Kurse und Tanztraining über 4, 8 und 12 Wochen an.

1.3.  Die aktuellen Teilnahmegebühren sind in den aktuellen Kurs- und Monatsprogrammen aufgeführt. Die Preise beinhalten die zur Zeit gültige MwSt. sowie  GEMA Gebühren, Haftpflichtversicherung und Verwaltungskosten.

1.4. Die Leistungen der Tanzschule werden dadurch erbracht, dass eine Unterrichtseinheit abgehalten und die Teilnahme nach Maßgabe der Anmeldung offen steht.

1.5. Der vertraglich vereinbarte Beitragszeittraum kann nicht durch den Teilnehmer unterbrochen oder zeitlich verteilt werden.

1.6. In der Gestaltung der Tanzstunden, der Auswahl der Unterrichtsräume sowie der Wahl der Tanzlehrer/Übungsleiter ist die Tanzschule frei. Grundsätzlich finden die Unterrichtsangebote in Frankfurt/M. statt.

1.7. Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen etc.) kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung von bereits entrichteten Beiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

1.8. An nachfolgend aufgeführten Tagen bleibt die Tanzschule bei weiterlaufender Mitgliedschaft geschlossen:

  • Weihnachten / Sylvester: vom 24.12. bis einschl. zum 05.01.
  • Ostern / Karfreitag: die Ostertage sowie die darauf folgende Woche bis einschl. Freitag,
  • Pfingsten: die Pfingsttage sowie die darauf folgende Woche bis einschl. Freitag.

2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn die Anmeldung durch die Tanzschule verbindlich bestätigt wurde. Verbindlich sind Bestätigungen, die schriftlich oder per E-mail erfolgen. Im Falle der Bestätigung per E-mail geht die Bestätigung mit Zugang auf dem Empfängerserver zu.

2.2. Minderjährige Teilnehmer können nur durch einen gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Anmeldung stellen.

2.3. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem ersten Trainings- / Kurstermin nach Vertragsschluss.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Beitragsgebühren werden mit der Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 26 080 16 bei der Deutschen Bank Frankfurt (BLZ 500 700 24) oder in bar.

3.2. Nach erfolgter Bestätigung ist der erste Monatsbeitrag beim ersten Trainingstermin in bar zu entrichten oder muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto der Tanzschule gutgeschrieben sein. Nachfolgende Monatsraten sind jeweils bis spätestens zum 5. Werktag eines jeden Monats eingehend auf dem Konto der Tanzschule gut zu bringen. Die Beitragsgebühren werden fortlaufend monatlich auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht.

4. Terminausfall, Verhinderung

4.1. Fällt ein Termin aus Gründen aus, die von der Tanzschule zu vertreten sind, wird der Unterricht nach Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.

4.2. Versäumt ein Teilnehmer den Unterricht geht dies zu seinen Lasten. Es besteht kein Anspruch auf Rückgewähr von geleisteten Beiträgen oder Ersatzunterricht.

5. Kündigung der Mitgliedschaft

5.1. Der Vertrag kann von beiden Teilen einen Monat vor Vertragsende schriftlich oder per E-mail aufgekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei der Tanzschule eingegangen sein. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit des bisherigen Vertrages.
5.2. Davon unbenommen bleibt das Recht der Parteien auf Kündigung aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine gravierende Krankheit dar, die die Teilnahme am Unterricht auf unabsehbare Zeit unmöglich macht. Der Teilnehmer hat das Vorliegen einer solchen Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.
Im Falle der Trennung von seinem Tanz- / Lebenspartner liegt kein wichtiger Grund vor. Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an der entsprechenden Anzahl von 8 Wochen Kursen inkl. kostenlosem Tanzpartnerservice ersetzt. Die Beitragsdifferenz ist vom Teilnehmer zu entrichten. Sobald ein neuer Tanzpartner gefunden wird, kann die Mitgliedschaft fortgeführt werden. Geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung stellen keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar.

6. Haftung

Die Tanzschule, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften nicht für selbstverschuldete Unfälle sowie für solche, die auf das Verhalten Dritter, einschließlich anderer Teilnehmer, zurückzuführen sind. Für die Garderobe inkl. Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

7. Gesonderte Bedingungen nur für Teilnehmer von Kursen und Workshops gemäß Ziffer 1.2.

7.1. Die Zahlung der Gesamtgebühr für den Kurs / Workshop ist bis spätestens am ersten Tag der Leistungserbringung durch die Tanzschule auf deren Konto gut zu bringen oder in bar zu bezahlen.
7.2. Eine schriftliche Abmeldung ist kostenlos möglich, sofern die Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn des Kurses / Workshops in der Tanzschule zugeht. Geht die Abmeldung erst danach zu, aber spätestens einen Tag vor dem Beginn des Kurses / Workshops ein, sind 5 % des
vereinbarten Beitrages zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ab dem Tag des Beginns des Kurses / Workshops ist keine Stornierung mehr möglich. Der Teilnehmer kann jederzeit auch noch nach Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer namhaft machen; in diesem Fall haften beide
gesamtschuldnerisch für das vereinbarte Entgelt.
7.3. Falls die von der Tanzschule zuvor bestimmten
Mindestteilnehmerzahlen eines Kurses oder Workshops nicht erreicht werden, wird dieser abgesagt und fällt aus. Die Gebühren werden umgehend zurückerstattet.
7.4.1. Für einige Kurse und Workshops stellt die Tanzschule bei Einzelanmeldungen Tanzpartner (Tanzpartnerservice).
7.4.2. Wer den Tanzpartnerservice in Anspruch nimmt ist verpflichtet im Falle seines Nichterscheinens zu einem Kurs- oder Workshoptermin sein Nichterscheinen der Tanzschule und dem Tanzpartner rechtzeitig abzusagen. Geschieht dies nicht und erscheint der/die Assistent/In zum Termin, verwirkt der Teilnehmer seinen weiteren Anspruch auf die Stellung eines Tanzpartners.
7.5. Bei Nichtteilnahme an einem Kurs oder Workshop aufgrund persönlicher, beruflicher und / oder gesundheitlicher Gründe erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge. Die Tanzschule bietet jedoch an, dass bezahlte Kurse / Workshops innerhalb der nächsten 12 Monate nachgeholt werden können. Die diesbezüglich ausgestellten Gutscheine sind übertragbar.
7.6. Im Falle der Trennung von seinem Tanz- / Lebenspartner kann der Teilnehmer entweder einen neuen Partner mitbringen oder den Tanzpartnerservice in Anspruch nehmen und die diesbezüglich entstehenden zusätzlichen Kosten tragen. Falls der Teilnehmer diese Varianten nicht in Anspruch nimmt und nicht mehr am Kurs / Workshop teilnimmt, sind die vereinbarten Gebühren bis zum Vertragsende zu zahlen.

8. Datenschutz

8.1. Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur zu unseren betriebseigenen Zwecken verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.
8.2. Der Kunde erklärt sein jederzeit schriftlich widerrufbares Einverständnis, dass die von ihm bei Anmeldung angegebenen Daten auch nach Ende des Kurses zur Übersendung von Informationen über Kursprogramme und sonstige Tanzschulaktivitäten, insbesondere auch via E-Mail oder SMS verwendet werden können.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist Frankfurt am Main.
9.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

Stand: Dezember 2009

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